Karlsruhe

Baugutachter Bausachverständiger Energieberater Karlsruhe

Karlsruhe Baugutachter Sachverständiger Carsten Ehrhard

Dipl.-Ing. Carsten Ehrhard
Pfaffstr. 7, 76227 Karlsruhe
Durlach
Tel.: 0721 – 49 43 61
Fax: 0721 – 62 55 741
www.c-ehrhard.de
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    Unser Leistungprofil

    Anfahrt Baugutachter Karlsruhe

    Bausachverständiger Carsten Ehrhard stellt sich vor

    • 1981 – 1984            Ausbildung zum Bauzeichner, Architekturbüro H.P. Pollich, Heidelberg
    • 1987 – 1992            Studium Bauingenieurwesen, FH Karlsruhe
    • 1993 – 1996            Ingenieurbüro für Tragwerksplanung, J. Iserloh, Karlsruhe
    • 1996 – 1999            Selbstständig als Bauingenieur für Tragwerksplanung
    • 1996 – 1999            Freier Mitarbeiter im Architekturbüro A. Baas, Heidelberg
    • 1999 – 2001            Ingenieurbüro Obermeyer, Karlsruhe
    • 2001 – 2002            Fa. Vollack, Karlsruhe, Projektleitung
    • 2006 – 2007            Freier Mitarbeiter im Architekturbüro M. Nübold, Karlsruhe
    • seit 2005                Freiberufliche Tätigkeit als Gutachter

    Fortbildungen & Seminare im Bereich Gutachter und Sachverständige

    • „Sachverständiger für Immobilienbewertung Stufe 1“ bei EIPOS e.V., Seminarreihe über 1 Jahr
    • „Sachverständiger für Immobilienbewertung Stufe 2“ bei EIPOS e.V., Seminarreihe über 1 Jahr
    • „Energieberater“ UNI Kassel (Studium) mit BAFA-Zulassung, Berater-Nr. 154188
    • „Typische Schadensbilder: Steildächer, Außenwände, Fassaden, Keller“ bei der Architektenkammer Baden-Württemberg, ifbau
    • „Schäden an Gebäuden“ bei der Architektenkammer Baden-Württemberg, ifbau, Seminarreihe über 2 Jahre
    • „Thermografie“ – Seminar für Thermografieaufnahmen

    Unsere Wertermittlung – Immobilienbewertung für Sie

     

    • Kauf und Verkauf
    • Bewertung für steuerliche Aspekte, z.B. Erbschaftssteuer
    • Erb- und Eheangelegenheiten
    • Kaufpreisprüfung
    • Vermögensübersicht
    • Kostenanalyse für Modernisierungsmaßnahmen

    Bewertung von:

    • Erbbau, Nießbrauch, Wohnrechte
    • grundbuchrechtliche Belastungen

    Objekte:

    • Wohnhäuser (Ein- / Mehrfamilienhäuser)
    • Eigentumswohnungen
    • gemischt genutzte Immobilien (Büro, Gewerbe, Wohnen)
    • Industrieimmobilien
    • unbebaute Grundstücke

    Spezielle Wertermittlungen für:

    • Nutzungsrechte
      • Nießbrauch
      • Grunddienstbarkeiten wie:
        – Wege- und Fahrrechte
        – Leitungsrechte
        – vertragliche Überbaurechte
      • beschränkt persönliche Dienstbarkeiten wie:
        – Wohnungsrechte
        – Benutzungsrechte
        – Unterlassungsanspruch
        – Altenteil

    Bewertung von Wertbeeinflussung durch  Baulasten

    Bauschäden und Mängel an der Immobilie

    • Vorortberatung bei Schäden
      z.B. Feuchtigkeit, Schimmel, Rissbildung, Bauunregelmäßigkeiten
    • Bauphysikalische Messungen von Feuchtigkeit und Temperatur an Bauteilen und Raumluft
    • Schadensanalyse
    • Sanierungskonzept erstellen
    • Ermittlung von Sanierungskosten oder Wertminderung
    • Beweissicherungsverfahren
    • Bauschadensgutachten
    • Dokumentation

    Energieausweise und Energieberatung in Karlsruhe

    • Energieausweis für Verkauf/Kauf eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung).
    • Beratung bei der Optimierung der Gebäudedämmung und Heizungstechnik, Vor-Ort-Beratung (finanzielle Unterstützung durch BAFA möglich).
    • Kostenkalkulation der Maßnahmen und der Rendite
    • Empfehlungen für Modernisierungen

    Notwendigkeit eines Energieausweises
    Die Vorlage eines Energieausweises ist für folgende Immobilien bei Verkauf oder Neuvermietung notwendig:
    Bestandsgebäude
    1. Wohngebäude: Baujahr 1965 und früher = ab 01.07.2008, Baujahr 1966 und danach = ab 01.01.2009
    2. Nichtwohngebäude: ab 01.07.2009

    Für eine Eigentumswohnung darf nach der EnEV kein separater Energieausweis erstellt werden. Lediglich für das Gesamtobjekt kann ein Ausweis erstellt werden. Kosten werden üblicherweise von der Eigentümergemeinschaft getragen.
    Ausweistypen:

    • Gebäude bis 4 Wohneinheiten:  Bedarfsorientierter Energieausweis (je nach Baujahr evtl. Verbrauchsorientierter Ausweis möglich)
    • Gebäude ab 5 Wohneinheiten:  Verbrauchsorientierter Energieausweis, bei Wunsch auch Bedarfsorientierter Ausweis
    • Gültigkeit des Ausweises: 10 Jahre

    Neubauten müssen generell den Anforderungen der EnEV entsprechen. Für Renovierungen, Umbauten, Erweiterungen gelten entsprechende Richtlinien. Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität des Gebäudes insbesondere hinsichtlich der Wärmedämmwirkung, Heizungstechnik und den daraus resultierenden Heizkosten. Eine freiwillige Ausstellung ist zu empfehlen, wenn in Zukunft generell Modernisierungsmaßnahmen geplant sind. Im weiteren kann der Zugriff auf zinsgünstige Darlehn geprüft werden.