Mietgutachten +
Pachtgutachten
Gutachten bei Miet- und Pachtangelegenheiten
Ein großer Teil Kapital ist in Immobilien gebunden. Zudem sind, wie der Name ausdrückt, Immobilien nicht beliebig verwendbar, so dass sie vielfach ungenutztes Vermögen bedeuten. Diesen Umstand gilt es als Eigentümer natürlich zu vermeiden und die Einnahmen so zu gestalten, das ökonomisch gewirtschaftet und der Pächter/Mieter im Gegenwert befriedigt ist. Einige unserer Bausachverständigen fertigen daher auch Mietgutachten und Pachtgutachten für Sie.
Das können folgende Gutachten sein:
- Höhe der ortsüblichen Miete zum aktuellen Bewertungsstichtag
- Höhe der ortsüblichen Miete zu einem früheren Bewertungsstichtag
- Ermittlung der Miethöhe
- Beurteilung von bautechnischen Mängeln
- Ermittlung der Höhe und Angemessenheit von Nebenkosten
- Überprüfung der sachgemäßen Benutzung
- Ermittlung von Wertminderungen aufgrund Mietminderung bei Schäden
- Begutachtung von Schimmelpilzbefall
- Feststellung des Zustandes der Mietsache bei Anmietung bzw. bei Beendigung des Mietverhältnisses
- Feststellung und Kalkulation von Schönheitsreparaturen
- Ermittlung der Flächen nach DIN
- Ermittlung der Flächen nach Gif-Richtlinien
- Dokumentation des Zustands der Mieträume
Gutachten für folgende Immobilien:
- Mehrfamilienhäuser
- Einfamilienhäuser
- Wohnungen
- Spezialimmobilien
- Seniorenheime
- Beherbergungsbetriebe
- Industrie- und Gewerbebauten
- Grundstücke
- Krankenhäuser
- etc.
Ausnahmen
Nicht alle unserer Bausachverständigen können diese Leistung erbringen, bitte erfragen Sie dies, oder sehen Sie einfach auf "Mein Leistungsprofil". Sicherlich aber kann sie oder er Ihnen einen geeigneten Kollegen empfehlen.