Bausachverständiger Baugutachter
30629 Hannover
Sachverständigenbüro
Peter Forster, ö.b.u.v.
An der Alten Fabrik 2
30629 Hannover
Telefon: 0511-6002363
Mobil: 0172-4210828
Fax: 0511-6002364
www.sv-forster.de
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Anfahrt zum Büro
Peter Forster Sachverständiger – ö.b.u.v. |
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Seit Mitte der 1980-iger Jahre ist Herr Forster im Bereich der Immobilienbewertung tätig. Nach einer Ausbildung bei der Landeshauptstadt Hannover erfolgten die ersten Schritte in der Bewertung von Immobilien und immobiliengleichen Rechten, welche später in der Stadtsparkasse Hannover – heute Sparkasse Hannover – und deren Tochterunternehmen vertieft wurden. Im Jahr 1993 erfolgte die Bestellung zum Schätzer der Stadtsparkasse Hannover gemäß § 3 Absatz 2 d der Beleihungsgrundsätze für Sparkassen. Seit 1994 werden Gutachten für Immobilien im eigenen Sachverständigenbüro erstellt. Mit der öffentlichen Bestellung (ö.b.u.v.) im Jahr 2005 durch die Industrie- und Handelskammer Hannover, der Zertifizierung durch die HypZert GmbH für finanzmathematische Zwecke und der Erweiterung durch den Recognised European Valuer – REV – der TEGoVA im Jahr im Jahr 2009 (BVS) sowie im Jahr 2011 (vdp-VÖB-HypZert) erfolgte eine breit angelegt fachliche Qualifikation. Als öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger werden Gutachten für alle Bewertungsanlässe erstellt. Auftraggeber sind dabei Gerichte, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und Bereuer, aber auch Unternehmen und Privatpersonen. |
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Leistungen
Immobilien- und Grundstücksbewertungen für:
- bebaute und unbebaute Grundstücke
- Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser
- Wohn- und Geschäftsimmobilien
- Gewerbe- und Industrieimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Hotelimmobilien
- Sozialimmobilien
Marktwertermittlungen (Verkehrswertermittlungen):
- bei Erbauseinandersetzungen
- bei Scheidungsverfahren
- bei Immobilien für den Ver- oder Ankauf
- in der Zwangsversteigerung
- für Betreunungen
Bewertung von Rechten und Lasten:
- bei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten wie
- Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Altenteil (Leibgeding)
- sonstigen Dienstbarkeiten
- grundstücksgleichen Rechten wie
- Erbbaurechte
- sonstige Nutzungsrechte
- bei beschränkt dinglichen Rechten wie
- Notwegerechte
- Überbaurechte
Kosten
Selbstverständlich: Ein Gutachten muss sich rechnen. Deshalb kalkuliert Herr Forster nach einheitlichen Honorrarrichtlinien und spricht ggfs. anfallende Sonderkosten soweit erkennbar im Vorfeld ab.
Die Honorare richten sich grundsätzlich nach der Höhe des ermittelten Marktwertes. Grundlage ist die Honorarordnung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten werden nach der BVS-Richtlinie aufgeschlüsselt.
Sonderleistungen, die für ein qualifiziertes Gutachten entscheidend sind, Auslagen (z.B. verauslagte Gebühren für Auszüge aus der Kaufpreissammlung oder Liegenschaftskarten) sowie ggfs. ein örtliches Aufmaß werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Beratungen und Sonderleistungen nur nach vorheriger Absprache nach Stundenaufwand. So bleiben die Kosten für Sie jederzeit transparent. MEHR…