Wer ist Sachverständiger?

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Wer ist denn nun sachverständig?

Und wie machen wir das?

Wir achten darauf, dass unsere Partner die dementsprechende Ausbildung, Berufserfahrung und die nötigen Weiterbildungen mit entsprechenden „Auffrischungen“ haben. Damit möchten wir Ihnen gleichbleibend gute Qualität versichern. Ihr Team von

Sachverstand, wer hat den eigentlich?

Meistens wird der Begriff Sachverständiger als Synonym für Gutachter oder Berater benutzt. Oft auch in Verbindung mit Gerichten, als Gerichtssachverständiger. Sie sind mit ihrem Fachwissen dabei allerdings nur unterstützend und nicht entscheidend eingebunden.

„Fachliche Kompetenz“ ist der zentrale Begriff. Sie ist die Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger. Man spricht dann von besonderer Sachkunde. Diese kann erworben sein durch verschiedene Möglichkeiten:

  • ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss
  • mehrjährige Berufserfahrung
  • Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet
  • ein Abschluss als Handwerksmeister mit entsprechender Berufspraxis und fachlich, rechtlicher Fortbildung

Man unterscheidet in Deutschland:

  • EU-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024
  • staatlich anerkannte Sachverständige
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • verbandsanerkannte Sachverständige
  • freie Sachverständige
  • Behörden als Sachverständige.