Baugutachter Bausachverständiger Herford
Architektur- und Ingenieurbüro Meyse
Dipl.-Ing. Axel Meyse
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Elverdisser Straße 74
32052 Herford
Telefon: 05221 – 970 960
Telefax: 05221 – 970 969
Mobil: 0172 – 7516916
www.meyse.de
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Unser Leistungprofil
- Wertermittlung
- Bauschäden
- Schimmel
- Bauabnahme
- Prüfung von Bauverträgen
- Beweissicherungsverfahren
- Kaufpreiskontrolle
- Architektenleistungen
- Energieberatung + Ausweis
So finden Sie uns
Ihr Bausachverständiger Dipl.-Ing. Axel Meyse
Axel Meyse ist Dipl.-Ing. und Architekt sowie öffentlich bestellter Sachverständiger.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten ist das Gutachterwesen:
- Wertermittlung
- Bauschäden
- sonstige Sachverständigenleistungen
Im Bereich Architektur werden sämtliche Leistungen in folgenden Bereichen angeboten:
- Neubau
- Umbau
- Sanierung
Zu den Kunden zählen private Bauherren sowie Firmen in ganz Ostwestfalen.
Vita beruflich
- Studium an der Technischen Universität Braunschweig.
- 1991 – 1995 Angestellter in namhaften Braunschweiger Architekturbüros.
- Seit 1995 mit eigenem Büro für Architektur und Ingenieur in Herford
- Seit 2000 selbständiger Architek.
- 01/2006 Mitglied des Gutachterausschusses der Stadt Herford.
- März 2006 öffentliche Bestellung zum Sachverständiger für das Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“.
- Februar 2009 durch die Universität Kassel Zertifizierter Gebäudeenergieberater.
- Dezember 2009 zertifizierter Sachverständiger für „Schäden an Gebäuden“ von dem Institut für Fortbildung Bau gGmbH.
Wertermittlung
Wertermittlung für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, gemischt genutzte Immobilien und Gewerbeimmobilien.
Wertermittlung für:
- Kauf und Verkauf
- Bewertung für steuerliche Aspekte, z.B. Erbschaftssteuer
- Erb- und Eheangelegenheiten
- Kaufpreisprüfung
- Vermögensübersicht
- Kostenanalyse für Modernisierungsmaßnahmen
Bewertung von:
- Erbbau, Nießbrauch, Wohnrechte
- grundbuchrechtliche Belastungen
Objekte:
- Wohnhäuser (Ein- / Mehrfamilienhäuser)
- Eigentumswohnungen
- gemischt genutzte Immobilien (Büro, Gewerbe, Wohnen)
- Industrieimmobilien
- unbebaute Grundstücke
Spezielle Wertermittlungen für:
- Nutzungsrechte
- Nießbrauch
- Grunddienstbarkeiten wie:- Wege- und Fahrrechte- Leitungsrechte- vertragliche Überbaurechte
- beschränkt persönliche Dienstbarkeiten wie:- Wohnungsrechte- Benutzungsrechte- Unterlassungsanspruch- Altenteil
Bewertung von Wertbeeinflussung durch Baulasten
Bauschäden
Bauschadensbegutachtung bei: Feuchtigkeit, Schimmel, Risse, Ausführungsmängel sowie Abnahme von Neubauten
- Vorortberatung bei Schäden- Feuchte- und Wärmeschutz- Schimmel- Risse-Beurteilung- Qualität der Bauausführung bzw. Instandsetzung
- Bauphysikalische Messungen von Feuchtigkeit und Temperatur an Bauteilen und Raumluft
- Schadensanalyse
- Sanierungskonzept erstellen
- Ermittlung von Sanierungskosten oder Wertminderung
- Beweissicherungsverfahren- Aufnahme des Gebäudezustands im Vorfeld einer Baumaßnahme- Protokollierung von Risse und Schäden
- Bauschadensgutachten
- Baubegleitende, beratende Qualitätskontrolle vor und während der Bauphase- Prüfung der Baubeschreibung im Vorfeld des Vertragsabschlusses- Qualitätsprüfung während der Bauphase
- Beratung bei der Endabnahme der Immobilie oder Eigentumswohnung- Nach der Abnahme kehrt sich die Beweispflicht um- Sie müssen dann den Qualitätsmangel nachweisen.- Prüfung auf vollständige Mängelbeseitigung vor Ablauf der Gewährleistungszeit
- Dokumentation
Energieberatung
Energieausweise oder Energieberatung (Vor-Ort-Beratung)
- Energieausweis für Verkauf/Kauf eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung)
- Beratung bei der Optimierung der Gebäudedämmung und Heizungstechnik, Vor-Ort-Beratung (finanzielle Unterstützung durch BAFA möglich)
- Kostenkalkulation der Maßnahmen und der Rendite
- Empfehlungen für Modernisierungen
Die Vorlage eines Energieausweises ist für folgende Immobilien bei Verkauf oder Neuvermietung notwendig:
Bestandsgebäude
1. Wohngebäude:
- Baujahr 1965 und früher ab 01.07.2008
- Baujahr 1966 und danach ab 01.01.2009
2. Nichtwohngebäude: ab 01.07.2009
Für eine Eigentumswohnung darf nach der EnEV kein separater Energieausweis erstellt werden. Lediglich für das Gesamtobjekt kann ein Ausweis erstellt werden. Kosten werden üblicherweise von der Eigentümergemeinschaft getragen.
Ausweistypen:
- Gebäude bis 4 Wohneinheiten: Bedarfsorientierter Energieausweis (je nach Baujahr evtl. Verbrauchsorientierter Ausweis möglich)
- Gebäude ab 5 Wohneinheiten: Verbrauchsorientierter Energieausweis, bei Wunsch auch Bedarfsorientierter Ausweis
Gültigkeit des Ausweises: 10 Jahre
Neubauten müssen generell den Anforderungen der EnEV entsprechen.
Für Renovierungen, Umbauten, Erweiterungen gelten entsprechende Richtlinien.
Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität des Gebäudes insbesondere hinsichtlich der Wärmedämmwirkung, Heizungstechnik und den daraus resultierenden Heizkosten. Eine freiwillige Ausstellung ist zu empfehlen, wenn in Zukunft generell Modernisierungsmaßnahmen geplant sind. Im weiteren kann der Zugriff auf zinsgünstige Darlehn geprüft werden.
Sonstiges
- Überprüfung von bereits vorliegenden Wertermittlungen oder Schadensgutachten
- Prüfung von Bauverträgen bzw. Umfang von Bauleistungen
- Beratung im Vorfeld von:- Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Eigentumswohnung, etc.- Prüfung von Notar- / Kaufverträgen- Prüfung von Sanierungskonzepten
- Beweissicherungsverfahren durchführen:- Erstellung einer Beweissicherung vor Baubeginn, zur Dokumentation des Bauzustand- inkl. evtl. bereits vorliegender Bauschäden- Vermeidung von Streitigkeiten über Schäden durch Baumaßnahmen im direkten Umfeld
- Begleitung bei der Objektbesichtigung beim Immobilienkauf
- Qualitätsbeurteilung von Immobilien, Gebäudeteilen
- Kaufpreiskontrolle beim Immobilienkauf
- Kostenanalyse für Modernisierungen an Immobilien
Architektur
Unser Büro bietet Architektenleistungen aller Leistungsphasen in den Bereichen Neubau, Umbau und Sanierung an.
In folgenden Bereichen sind wir gerne für Sie tätig:
- Beratungsleistungen- Bedarfsanalyse und Aufgabendefinition- Zielfindung und Entwicklungskonzepte- Realisierungskonzepte (Budgetplanung, Baustufen)- Erstellung eines Funktions- und Raumprogrammes
- PlanungsleistungenObjektplanung Gebäude und raumbildenden Ausbau:- Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung- Umsetzung von Konzepten in die Planung- Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung- Genehmigungsplanung- Ausführungsplanung
- Leistungen zur RealisierungObjektplanung Gebäude und raumbildenden Ausbau:- Bauüberwachung und Objektbetreuung- Gesamtkostenkontrolle und Terminkontrolle