Gutachten bei Miet- und Pachtangelegenheiten
Ein großer Teil Kapital ist in Immobilien gebunden. Zudem sind, wie der Name ausdrückt, Immobilien nicht beliebig verwendbar, so dass sie vielfach ungenutztes Vermögen bedeuten. Diesen Umstand gilt es als Eigentümer natürlich zu vermeiden und die Einnahmen so zu gestalten, das ökonomisch gewirtschaftet und der Pächter/Mieter im Gegenwert befriedigt ist. Einige unserer Bausachverständigen fertigen daher auch Mietgutachten und Pachtgutachten für Sie.
Das können folgende Gutachten sein: |
Gutachten für folgende Immobilien: |
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AusnahmenNicht alle unserer Bausachverständigen können diese Leistung erbringen, bitte erfragen Sie dies, oder sehen Sie einfach auf "Mein Leistungsprofil". Sicherlich aber kann sie oder er Ihnen einen geeigneten Kollegen empfehlen. |